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Product No.: 484-TB
Brutto Masse : 1,90kg
Netto Explosivstoffmasse : 0,24kg
UN Nummer : 336
Produktklasse : 1.4G
CE-Nummer : 2768-P1-0003/2021
Netto Explosivstoffmasse : 0,24kg
UN Nummer : 336
Produktklasse : 1.4G
CE-Nummer : 2768-P1-0003/2021
Feuerwerkskörper Kategorie 2
dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01. - 28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung gem §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorliegt.
dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01. - 28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung gem §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorliegt.
Feuerwerkskörper Kategorie T1
dürfen das ganze Jahr an Personen über 18 Jahre abgegeben und verwendet werden. Die Gegenstände dürfen aber nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen bestimmungsgemäß verwendet werden.
dürfen das ganze Jahr an Personen über 18 Jahre abgegeben und verwendet werden. Die Gegenstände dürfen aber nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen bestimmungsgemäß verwendet werden.